Häufig gestellte Fragen zur Durchführung

  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! nicht abgerechnet werden?
    • Lohnkosten für Stammpersonal
    • Eintrittskarten für eigene Veranstaltungen (z.B.: Eine Schulklasse besucht ein Theaterstückt, das der Kooperations- und Kulturpartner „Theater Bühne Frei“ veranstaltet.)
    • Repräsentationskosten wie Blumen, Schokolade 
    • Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten und anderes (z.B. alkoholfreier Sekt, Pralinen)
    • Bewirtungskosten (z.B. bei Teambesprechungen, Ausstellungen, Aufführungen)
    • Pauschalen wie Bürokostenpauschale, Reisekostenpauschale etc.
  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! abgerechnet werden?
    • Honorare für freie Mitarbeiter*innen oder projektbezogene Mehrstunden für Personal (zusätzlichen Stunden gegen Nachweis) in Höhe von 35 € /Std. inkl. Vor- und Nachbereitung (zur Orientierung: ca. 75% der Gesamtausgaben)
    • Sachkostenpauschale von max. 9 % der Personalmittel
    • Materialkosten für den Zweck der Durchführung (zur Orientierung: ca. 25% der Gesamtausgaben) 
    • Künstlersozialkasse, Gema
    • Fahrt- und Transportkosten (25 cent/km oder begründet 38 cent/km bzw. Ticket ÖPNV 2. Klasse)
    • Extrakosten der Infrastruktur (z.B. Anmietung von Bühnentechnik) 
    • Übernachtung und Verpflegung (z.B. Catering für teilnehmende Schüler*innen, Teilnehmendenliste erforderlich)
    • Werbung, Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Material und Honorar) 
  • Dürfen Kulturpartner Zensuren geben?

    Projekte im Ganztag werden grundsätzlich nicht bewertet. Die Leistungskontrolle und Bewertung im Fachunterricht ist der Lehrkraft vorbehalten. Kulturpartner*innen können Lehrkräften Empfehlungen geben. Die außerhalb des Fachunterrichtes erbrachten Leistungen können in die Zeugnisbemerkungen einfließen.

  • Welche Termine sind einzuplanen?

    Im Programm SCHULE:KULTUR! sind, je nach Fördermodell, unterschiedliche Termine für Fortbildungen und Veranstaltungen verpflichtend. Eine genaue Übersicht über die Fortbildungen mit den Pflichtterminen für die einjährige oder dreijährige Förderung können Sie sich hier herunterladen. 

  • Wie finde ich Kulturpartner in meiner Region?

    Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) unterstützt Schulen bei der Suche nach qualifizierten Kulturpartner*innen. Das landesweite Netzwerk der LKJ umfasst alle Kultursparten und legt den Schwerpunkt auf die kulturpädagogische Qualifikation. Im Vorfeld der Bewerbung können Schulen Kontakt mit der LKJ aufnehmen, um sich über mögliche Kulturpartner*innen in ihrer Region zu informieren und potentielle Kooperationspartner kennenzulernen.

  • Wo finde ich Musterverträge, die zwischen Schule und Kulturpartner*innen geschlossen werden?

    Musterverträge werden unter www.schuledurchkultur.info zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Bewerbung werden Zugänge zu dieser Internetseite verschickt.

  • Bei wem liegt die Verantwortung (Aufsichtspflicht), wenn der Kulturpartner Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich betreut?

    Die Partner*innen aus der Kulturellen Bildung werden in die Schulgepflogenheiten eingewiesen und können im Projekt mit Zustimmung der Fachlehrkraft und der Schulleitung weitergehende Verantwortung übernehmen. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Aufgaben und Verantwortungsbereiche definiert. Eine Vorlage für einen solchen Vertrag können teilnehmende Kooperationen nach erfolgreicher Bewerbung bei SCHULE:KULTUR! erhalten.

  • Wer nimmt wie oft an Fortbildungen und prozessbegleitenden Veranstaltungen teil?

    Eine Übersicht über die Fortbildungen und Ihre Teilnahmeverpflichtungen können Sie hier herunterladen.

  • Wer bekommt die Fortbildungskosten erstattet?

    Es entstehen keine Kosten für Teilnahme, Verpflegung und ggf. Übernachtung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen.
    Die Fahrtkosten werden den zur Teilnahme verpflichteten Kulturpartner*innen im Nachhinein gegen entsprechende Belege erstattet. 

Kulturpartner*in werden

Für die kooperative Zusammenarbeit mit Schulen sucht SCHULE:KULTUR! Kulturpartner*innen mit Qualität!

 

Der*Die Kulturpartner*in…
  • hat mehrjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
  • hat Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, in Netzwerken o.ä..
  • ist Antragsteller*in für die Projektmittel bei der LKJ und rechnet diese auf der Grundlage eines zahlenmäßigen Verwendungsnachweises und eines Sachberichts mit der LKJ ab.
  • ist Ansprechpartner*in für die LKJ und informiert über die Entwicklung des Projekts.
  • ist Ansprechpartner*in für die Kulturkoordination der Schule. 
  • arbeitet partnerschaftlich mit den Kulturkoordinator*innen der Schule zusammen.
  • initiiert künstlerische Prozesse und setzt sie in der Schule mit Schüler*innen und/oder Lehrkräften um. 
  • unterstützt die Kulturkoordination bei der Präsentation und Schaffung einer Öffentlichkeit für die Aktivitäten kultureller Bildung in der Schule. 
  • unterstützt die Kulturkoordination bei der Dokumentation der Projekterfahrungen und -ergebnisse.
  • kann bei Bedarf die Arbeitsgruppe der Schule zur kulturellen Schulentwicklung beraten. 
  • bringt seine*ihre Kontakte ein, um die Schule bei der Vernetzung mit anderen Kulturinstitutionen, Einrichtungen der Kulturellen Bildung sowie Künstler*innen anderer Kultursparten in der Region zu unterstützen.
  • vertritt die Interessen außerschulischer Kooperationspartner der Kulturellen Bildung gegenüber der Schule.
  • nimmt gemeinsam mit der Kulturkoordination an den begleitenden Fortbildungen teil. 
SCHULE:KULTUR! bietet dem*der Kulturpartner*in:
  • Strukturelle Zusammenarbeit mit Schulen.
  • Austausch mit Lehrkräften und Kulturpartnern aus dem Netzwerk der Programmschulen.
  • Gemeinsame Fortbildungen u.a. zu den Potentialen kultureller Schulentwicklung.
  • Zeit für die gemeinsame Planung mit der Schule.
    • Entwicklung einer Arbeits- und Kommunikationsstruktur
    • Entwicklung von Projekten, Lehkräftefortbildungen o.ä.
    • Entwicklung einer nachhaltigen Struktur zur Verankerung Kultureller Bildung in der Schule 
  • Einblicke in die Systeme und die Arbeitsweise der Schulen und Lehrkräfte.
  • Beratung durch die Landeskoordination Kultur – inhaltlich, rechtlich, finanziell. 
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Programm.