Infos für Schulen

Im Programm SCHULE:KULTUR! (sprich: Schule durch Kultur) in Niedersachsen wird ein ganzheitlicher Schulentwicklungsprozess durch Kulturelle Bildung angestoßen. Dabei geht es darum, dass Kulturelle Bildung lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag wird und kulturelle Methoden in den Unterricht aller Fächer hineinwirken.

Es kann sich ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungsangebot entfalten, das langfristig zur Verbesserung der Schulqualität beiträgt. Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn es von der gesamten Schulgemeinschaft und außerschulischen Kulturpartner*innen mitgetragen wird. Es müssen verlässliche Strukturen und Gelingensbedingungen geschaffen werden, um so die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung aller Schüler*innen zu begleiten und optimal zu fördern.

In mehreren Fördersäulen sollen lokale Kooperationen zwischen Partner*innen aus der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*innen) und Schulen gefördert, sowie ein ganzheitlicher Schulentwicklungsprozess durch Kulturelle Bildung angestoßen werden. 

Dabei geht es nicht nur um die kulturelle Aufbereitung von Inhalten, sondern auch um die Einbindung kultureller Prinzipien und Methoden im Schulalltag. Der ganzheitliche Bildungsansatz von Kultureller Bildung wird genutzt, um Schüler*innen darin zu stärken, Schlüsselkompetenzen zu erwerben und auszubauen sowie innovatives, kreatives Denken und Handeln in verschiedenen Lebenslagen zu entwickeln.

Die Entwicklung lokaler Kooperationen zwischen Schule und Kulturpartner soll im Projekt gezielt gestärkt werden. Zu diesen außerschulischen Akteur*innen gehören deshalb neben Künstler*innen insbesondere das in der pädagogischen Vermittlung tätige, qualifizierte und erfahrene Personal in Theatern, Theaterpädagogischen Zentren, Museen, Kunstvereinen, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturellen Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen u. v. m. Für die Zusammenarbeit mit Kulturpartnern werden im Rahmen des Programms finanzielle Ressourcen bereitgestellt. 

Die Umsetzung des Programmes gestaltet sich in fünf thematischen Fördersäulen mit entweder ein- oder dreijähriger Laufzeit.

Die Grundidee und das Konzept des Programms werden in Zusammenarbeit mit dem Nds. Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit der „Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel“ (ba), dem „Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung“ (NLQ), den „Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung“ (RLSB) sowie der „Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V.“ (LKJ) kontinuierlich weiterentwickelt und koordiniert.

 

Landeskoordination Schule

David Borges

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Dokumente zum Download

Flyer groß
247 Downloads
2.32 MB
Broschüre 10 Jahre Kreativpotentiale
224 Downloads
14.69 MB
Flyer von SCHULE:KULTUR!
769 Downloads
499.59 KB
Informations-Broschüre 2020
937 Downloads
1.58 MB
Magazin kultur bewusst
1943 Downloads
4.46 MB

Häufig gestellte Fragen von Schulen

  • Welche Schulformen können sich bewerben?

    Vorwiegend können sich Schulen aus dem Sekundarbereich bewerben. Grundsätzlich werden aber alle Bewerbungen entgegengenommen. Für Grundschulen steht zurzeit das Projekt „Musikalische Grundschule“ als kulturelles Förderprogramm zur Verfügung.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg bis zum 15.01.2024 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
    Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

    Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

    Schrittweise Anleitung der Bewerbung

    1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
    1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
    2. Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
    3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
    4. Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
      Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
    5. Mit dem Speichern wird die Bewerbung bereits digital eingereicht. Um den Bewerbungsprozess abzuschließen erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2024 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,

    E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

  • Programmumsetzung

    Die Umsetzung des Programms gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit ihren außerschulischen Kulturpartnern individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte jeder beteiligten Schule. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen über drei Jahre zur Kulturkoordinator*in fortgebildet. ln diesen Grundlagen-Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Weiterhin werden in Wahlmodulen Prinzipien der kulturellen Bildung vertieft. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf praxisnahen Fachtagen bedarfsorientiert geschult. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Übernachtung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst.

  • Was muss in die Bewerbung?

    Die Inhalte der Bewerbung können mit Hilfe der unterschiedlichen Checklisten vorbereitet werden. 

  • Wozu erklärt sich die Schulleitung bereit?

    Informationen zur Erklärung der Schulleitung finden Sie hier.