Förderung

Wir bieten Ihnen zur gemeinsamen Weiterentwicklung von Schule ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, das sich in fünf thematische Fördersäulen mit entweder ein- oder dreijähriger Laufzeit gliedert.

Die Grundidee und das Konzept des Programms werden in Zusammenarbeit mit den Fördergebern (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Niedersächsisches Kultusministerium) gemeinsam mit der „Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel“ (ba), dem „Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung“ (NLQ), den „Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung“ (RLSB) sowie der „Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V.“ (LKJ) kontinuierlich weiterentwickelt und koordiniert.

 

1. Einjährige Förderung von kooperativen Projekten der Kulturellen Bildung 

Ausgehend von aktuellen gesellschaftlichen sowie bildungs- und kulturpolitischen Themen werden die Fördersäulen »Kulturelle Bildung und BNE«, »Partizipation«, »Selbstgesteuertes Lernen« und »Vielfalt erleben« angeboten. 

 

In der Zusammenarbeit von Kulturpartner*innen und Schulen sollen qualitätsvolle Angebote der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, geschaffen werden. Gemeinsame Bildungskonzepte entstehen mit dem Ziel, Schüler*innen zu stärken und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und beim Kompetenzerwerb durch kreative und künstlerische Methoden nachhaltig zu unterstützen.

Für die Stärkung der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen Raum innerhalb einer zweitägigen Fortbildung, um gemeinsam die eigenen Ideen auszuschärfen und sie nachhaltig zu entwickeln. Diese Fortbildung wird von einer Lehrkraft gemeinsam mit einem*einer Kulturpartner*in besucht. 

Innerhalb des Förderzeitraums unterstützen wir Sie dabei, ein Pilotprojekt mit dem Ziel zu realisieren, es im Schulalltag fest zu verankern. Für die gemeinsamen Planungsprozesse und die Erprobung der Zusammenarbeit stellen wir Ihnen finanzielle Ressourcen bereit. 

Die betreuende Lehrkraft erhält für die Planung und Realisierung des gemeinsamen Vorhabens und die damit schulintern verbundenen Aufgaben eine Anrechnungsstunde vom Niedersächsischen Kultusministerium.

Lehrkräfte und Kulturpartner*innen können innerhalb des Förderzeitraums kostenlos an den „Fachtagen kulturelle Praxis“ und am jeweils nächsten Fachforum teilnehmen. 

  

2. Dreijährige Förderung zur kulturellen Schulentwicklung
in Kooperation mit außerschulischen Partner*innen der Kulturellen Bildung 

Innerhalb der dreijährigen Förderung ist es uns wichtig, Ihre individuellen Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln. Wir begleiten Sie hierzu in umfangreichen Fortbildungen und beratend durch die Regionalkoordination SCHULE:KULTUR!. Weiterhin erhalten Sie innerhalb unseres Netzwerkes durch die unterschiedlichen Zielsetzungen der verschiedenen Kooperationen wertvolle Anregungen zur eigenen Entwicklungsarbeit.

Die inhaltliche Umsetzung des Programms gestaltet jede Kooperation, d.h. jede Schule in Zusammenarbeit mit dem*der außerschulischen Kulturpartner*in individuell. Dabei begleiten wir Sie in der Findung erreichbarer Ziele und der Planung eines langfristigen Entwicklungsprozesses.

Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte (Kulturkoordination) an der Schule und einem*einer außerschulischen Kulturpartner*in. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen des Programms gemeinsam fortgebildet. In diesen Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf „Fachtagen kultureller Praxis“ bedarfsorientiert geschult, um Anregungen zur kulturellen Anreicherung des eigenen Fachunterrichtes für möglichst viele Fachbereiche zu geben. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen, inkl. Übernachtung und Verpflegung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst. Weiterhin werden innerhalb der Förderlaufzeit für die gemeinsamen Planungsprozesse und die Erprobung der Zusammenarbeit jährlich finanzielle Ressourcen bereitgestellt. 

 

Schulen, die bereits eine dreijährige Förderung erhalten haben, können sich noch ein weiteres Mal bewerben. Kulturpartner*innen können sich beliebig häufig bewerben und erhalten dadurch die Chance, ein Netzwerk der Kooperation mit unterschiedlichen Schulen aufzubauen oder zu verstetigen.