Häufig gestellte Fragen zur Durchführung

  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! nicht abgerechnet werden?
    • Lohnkosten für Stammpersonal
    • Eintrittskarten für eigene Veranstaltungen (z.B.: Eine Schulklasse besucht ein Theaterstückt, das der Kooperations- und Kulturpartner „Theater Bühne Frei“ veranstaltet.)
    • Repräsentationskosten wie Blumen, Schokolade 
    • Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten und anderes (z.B. alkoholfreier Sekt, Pralinen)
    • Bewirtungskosten (z.B. bei Teambesprechungen, Ausstellungen, Aufführungen)
    • Pauschalen wie Bürokostenpauschale, Reisekostenpauschale etc.
  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! abgerechnet werden?
    • Honorare für freie Mitarbeiter*innen oder projektbezogene Mehrstunden für Personal (zusätzlichen Stunden gegen Nachweis) in Höhe von 35 € /Std. inkl. Vor- und Nachbereitung (zur Orientierung: ca. 75% der Gesamtausgaben)
    • Sachkostenpauschale von max. 9 % der Personalmittel
    • Materialkosten für den Zweck der Durchführung (zur Orientierung: ca. 25% der Gesamtausgaben) 
    • Künstlersozialkasse, Gema
    • Fahrt- und Transportkosten (25 cent/km oder begründet 38 cent/km bzw. Ticket ÖPNV 2. Klasse)
    • Extrakosten der Infrastruktur (z.B. Anmietung von Bühnentechnik) 
    • Übernachtung und Verpflegung (z.B. Catering für teilnehmende Schüler*innen, Teilnehmendenliste erforderlich)
    • Werbung, Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Material und Honorar) 
  • Dürfen Kulturpartner Zensuren geben?

    Projekte im Ganztag werden grundsätzlich nicht bewertet. Die Leistungskontrolle und Bewertung im Fachunterricht ist der Lehrkraft vorbehalten. Kulturpartner*innen können Lehrkräften Empfehlungen geben. Die außerhalb des Fachunterrichtes erbrachten Leistungen können in die Zeugnisbemerkungen einfließen.

  • Welche Termine sind einzuplanen?

    Im Programm SCHULE:KULTUR! sind, je nach Fördermodell, unterschiedliche Termine für Fortbildungen und Veranstaltungen verpflichtend. Eine genaue Übersicht über die Fortbildungen mit den Pflichtterminen für die einjährige oder dreijährige Förderung können Sie sich hier herunterladen. 

  • Wie finde ich Kulturpartner in meiner Region?

    Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) unterstützt Schulen bei der Suche nach qualifizierten Kulturpartner*innen. Das landesweite Netzwerk der LKJ umfasst alle Kultursparten und legt den Schwerpunkt auf die kulturpädagogische Qualifikation. Im Vorfeld der Bewerbung können Schulen Kontakt mit der LKJ aufnehmen, um sich über mögliche Kulturpartner*innen in ihrer Region zu informieren und potentielle Kooperationspartner kennenzulernen.

  • Wo finde ich Musterverträge, die zwischen Schule und Kulturpartner*innen geschlossen werden?

    Musterverträge werden unter www.schuledurchkultur.info zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Bewerbung werden Zugänge zu dieser Internetseite verschickt.

  • Bei wem liegt die Verantwortung (Aufsichtspflicht), wenn der Kulturpartner Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich betreut?

    Die Partner*innen aus der Kulturellen Bildung werden in die Schulgepflogenheiten eingewiesen und können im Projekt mit Zustimmung der Fachlehrkraft und der Schulleitung weitergehende Verantwortung übernehmen. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Aufgaben und Verantwortungsbereiche definiert. Eine Vorlage für einen solchen Vertrag können teilnehmende Kooperationen nach erfolgreicher Bewerbung bei SCHULE:KULTUR! erhalten.

  • Wer nimmt wie oft an Fortbildungen und prozessbegleitenden Veranstaltungen teil?

    Eine Übersicht über die Fortbildungen und Ihre Teilnahmeverpflichtungen können Sie hier herunterladen.

  • Wer bekommt die Fortbildungskosten erstattet?

    Es entstehen keine Kosten für Teilnahme, Verpflegung und ggf. Übernachtung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen.
    Die Fahrtkosten werden den zur Teilnahme verpflichteten Kulturpartner*innen im Nachhinein gegen entsprechende Belege erstattet. 

Kriterien zur Förderung im Rahmen von SCHULE:KULTUR!

Aus diesen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des Programms SCHULE:KULTUR! ergeben sich folgende Kriterien zur Förderung innerhalb des Programmes:

 

Förderkriterien für die dreijährige Förderung »kulturelle Schulentwicklung«

 

Die geförderten Vorhaben…

  • ermöglichen kulturelle Teilhabe unabhängig von sozialer Herkunft.
  • stärken die lokale / regionale Zusammenarbeit von Schulen und Kulturtätigen und sichern diese nachhaltig. 
  • unterstützen den Prozess der kulturellen Schulentwicklung. 
  • begeistern Schüler*innen durch kulturelle Aktivitäten für kreatives Schaffen und schulen sie in ihrer ästhetischen Wahrnehmung. 
  • integrieren Kulturelle Bildung nachhaltig in den Schulalltag (bspw. im Fachunterricht, in der Pause, im Ganztag, in wiederkehrenden Projektwochen, o.ä.).
  • präsentieren die Aktivitäten der Kulturellen Bildung einer Öffentlichkeit (intern und/oder extern). 
  • werden von Schulen partnerschaftlich mit Kulturtätigen durchgeführt.
  • unterstützen die Entwicklung von Schulen als Kulturort und Kultureinrichtungen als außerschulischen Lernort (sog. „Dritte Orte“)

 

Förderkriterien der vier einjährigen Fördersäulen 

 

Kulturelle Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Die geförderten Vorhaben….

      • schaffen ein Bewusstsein für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (z.B. gesellschaftliche, soziale, politische, ökologische, kulturelle, wirtschaftliche).
      • setzen sich über künstlerische Praxis mit den Sustainable Development Goals (SDGs) auseinander.
      • sensibilisieren die Schulgemeinschaft dafür, eigene Handlungsspielräume verantwortungsvoll zu nutzen.
      • regen einen Perspektivwechsel an und stellen sich Nachhaltigkeits- und Zukunftsfragen.

Beispiele für Vorhaben:
Projekttage für eine Klasse/die gesamte Schulgemeinschaft, Erstellung von Kunstwerken zu den SDGs (z.B. Skulpturen, Filme, Bilder, Rauminstallation), Re- und Upcycling von Kleidung/Material, Schulhof-/Stadtteilaufwertung, Natur-Klang-Parcours 

 

Partizipation

Die geförderten Vorhaben….

      • legen einen Fokus auf die Ermöglichung von Kultureller Teilhabe.
      • orientieren sich an der Lebenswelt und den Interessen der Schüler*innen.
      • werden inhaltlich und organisatorisch gemeinsam mit den Schüler*innen geplant und umgesetzt, d.h. Schüler*innen haben die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung und Positionierung.
      • befähigen die Schüler*innen, Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen und demokratische Grundwerte zu erleben.

Beispiele für Vorhaben:
Gestaltung eines eigenen Theaterstücks oder eines anderen künstlerischen Werks, Projektwochen-/Schulfestorganisation mit aktiver Gestaltung der Schüler*innen, Ausbildung von Kultur-Scouts, peer-to-peer-Angebote

 

Selbstgesteuertes Lernen 

Die geförderten Vorhaben….

      • stärken Schüler*innen durch Methoden Kultureller Bildung darin, in Lernprozessen selbstgesteuert zu agieren.
      • unterstützen die Selbstmotivation und Selbstwirksamkeit der Schüler*innen in Lernprozessen.
      • regen über künstlerische Mittel zur Entwicklung eigener Lernstrategien und -taktiken an.

Beispiele für Vorhaben: Projektwochen, Durchführung kooperativer Unterrichtseinheiten, Lehrkräftefortbildung, Gründung einer Schüler*innenfirma

 

Vielfalt erleben

Die geförderten Vorhaben….

      • legen mit Hilfe von Methoden Kultureller Bildung einen Fokus auf die Anerkennung von gesellschaftlicher Vielfalt (z.B. Kulturraum, Alter, Gender, Bildungsgrad, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Sozialisierung).
      • fördern die Toleranz gegenüber verschiedenen sozialen und kulturellen Lebens- und Bildungsrealitäten.
      • setzen sich mit Formen von Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung auseinander.
      • knüpfen an die Alltags-, Bildungs- und Freizeiterfahrungen der Schüler*innen an.

Beispiele für Vorhaben:
Workshops/Projektwochen/Kennenlerntage der 5. Klassen/Lehrkräftefortbildung zu Inklusion und Themen wie Rassismus, Antisemitismus, LGBTQIA+-Feindlichkeit, Klassismus, Ableismus etc.

 

Kulturkoordinator*in werden

Die Kulturkoordination besteht aus zwei Lehrkräften, die innerhalb der dreijährigen Förderung zu Multiplikator*innen im Programm SCHULE:KULTUR! weitergebildet werden. Sie gestalten und begleiten den kulturellen Schulentwicklungsprozess an ihrer Schule in direkter Zusammenarbeit mit Partner*innen aus der Kulturellen Bildung. Sie lernen unterschiedliche Wege einer solchen Entwicklung in den Grundlagenmodulen kennen, um so gemeinsam mit der Schulleitung und dem*der Kulturpartner*in eigene Vorhaben entwickeln zu können.

Für die Tätigkeit und die damit schulintern verbundenen Aufgaben erhält eine Kulturkoordinator*in vom Niedersächsischen Kultusministerium für die dreijährige Projektlaufzeit eine Anrechnungsstunde. Zudem wird erwartet, dass die beteiligten Schulen der zweiten Kulturkoordinator*in eine zeitliche Entlastung im Umfang einer weiteren Lehrerwochenstunde über den genannten Zeitraum gewähren.

Die Kulturkoordination ...

  • zeigt Bereitschaft, den Schulentwicklungsprozess der Schule zu begleiten
  • ist offen für die Zusammenarbeit mit externen Partner*innen der Kulturellen Bildung
  • engagiert sich in der Öffentlichkeitsarbeit und der damit verbundenen Dokumentation der Projekterfahrungen und Ergebnisse
  • koordiniert die Zusammenarbeit mit dem*der Kulturpartner*in und arbeitet partnerschaftlich mit ihm*ihr zusammen
  • dokumentiert die Erfahrungen und Ergebnisse innerhalb der Förderlaufzeit

 

SCHULE:KULTUR! bietet der Kulturkoordination

  • Austausch mit Lehrkräften und Kulturpartner*innen aus dem Netzwerk der Programmschulen.
  • Grundlagen der (kulturellen) Schulentwicklung und Arbeit mit dem Schulprogramm, um Visionen gemeinsam mit der Schulleitung zu entwickeln und langfristig zu verankern, die Schule mit dem*der Kulturpartner*in und der Schulleitung in unterschiedlichen Bereichen qualitativ weiterzuentwickeln.
  • Einblicke in die Systeme und die Arbeitsweise der Kulturpartner*innen.
  • Einblicke in die Methodik und Didaktik von projektorientiertem Arbeiten.
  • Erfahrung in der Arbeit mit Prinzipien Kultureller Bildung und Entwicklung gemeinsamer Umsetzungsideen.
  • Zeit für die gemeinsame Planung mit dem*der Kulturpartner*in zur
  • Entwicklung einer Arbeits- und Kommunikationsstruktur und
  • Entwicklung von Projekten, Lehrerfortbildungen o.ä.
  • Entwicklung einer nachhaltigen Struktur zur Verankerung Kultureller Bildung in der Schule
  • Grundlagen des Fundraisings.
  • Einführung in das Selbstevaluationstool.
  • Begleitung durch die Regional- und Landeskoordination
  • Ermöglichung individueller Fortbildungen

Kulturpartner*in werden

Für die kooperative Zusammenarbeit mit Schulen sucht SCHULE:KULTUR! Kulturpartner*innen mit Qualität!

 

Der*Die Kulturpartner*in…
  • hat mehrjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
  • hat Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, in Netzwerken o.ä..
  • ist Antragsteller*in für die Projektmittel bei der LKJ und rechnet diese auf der Grundlage eines zahlenmäßigen Verwendungsnachweises und eines Sachberichts mit der LKJ ab.
  • ist Ansprechpartner*in für die LKJ und informiert über die Entwicklung des Projekts.
  • ist Ansprechpartner*in für die Kulturkoordination der Schule. 
  • arbeitet partnerschaftlich mit den Kulturkoordinator*innen der Schule zusammen.
  • initiiert künstlerische Prozesse und setzt sie in der Schule mit Schüler*innen und/oder Lehrkräften um. 
  • unterstützt die Kulturkoordination bei der Präsentation und Schaffung einer Öffentlichkeit für die Aktivitäten kultureller Bildung in der Schule. 
  • unterstützt die Kulturkoordination bei der Dokumentation der Projekterfahrungen und -ergebnisse.
  • kann bei Bedarf die Arbeitsgruppe der Schule zur kulturellen Schulentwicklung beraten. 
  • bringt seine*ihre Kontakte ein, um die Schule bei der Vernetzung mit anderen Kulturinstitutionen, Einrichtungen der Kulturellen Bildung sowie Künstler*innen anderer Kultursparten in der Region zu unterstützen.
  • vertritt die Interessen außerschulischer Kooperationspartner der Kulturellen Bildung gegenüber der Schule.
  • nimmt gemeinsam mit der Kulturkoordination an den begleitenden Fortbildungen teil. 
SCHULE:KULTUR! bietet dem*der Kulturpartner*in:
  • Strukturelle Zusammenarbeit mit Schulen.
  • Austausch mit Lehrkräften und Kulturpartnern aus dem Netzwerk der Programmschulen.
  • Gemeinsame Fortbildungen u.a. zu den Potentialen kultureller Schulentwicklung.
  • Zeit für die gemeinsame Planung mit der Schule.
    • Entwicklung einer Arbeits- und Kommunikationsstruktur
    • Entwicklung von Projekten, Lehkräftefortbildungen o.ä.
    • Entwicklung einer nachhaltigen Struktur zur Verankerung Kultureller Bildung in der Schule 
  • Einblicke in die Systeme und die Arbeitsweise der Schulen und Lehrkräfte.
  • Beratung durch die Landeskoordination Kultur – inhaltlich, rechtlich, finanziell. 
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Programm.

Kulturschulleitung werden

Die Schule verpflichtet sich durch einen Beschluss des Schulvorstandes zur Teilnahme am Programm SCHULE:KULTUR!. Sie plant die schuleigene Akzentsetzung im Rahmen des Projekts, setzt sie mit Unterstützung der Kulturkoordination in der Projektlaufzeit um und sorgt für Nachhaltigkeit.

Die Schulleitung 

  • unterstützt aktiv (z. B. durch günstige Rahmenbedingungen, Freistellung von Lehrkräften o.ä.) die Arbeit der Kulturkoordination sowie des gesamten Kollegiums bei der Planung und Umsetzung von SCHULE:KULTUR!,
  • fördert die Zusammenarbeit mit dem Kulturpartner (z. B. indem der Kulturpartner in den kulturellen Schulentwicklungsprozess eingebunden wird).
  • nimmt verbindlich an den entsprechenden prozessbegleitenden Schulleitungsveranstaltungen sowie am Fachforum teil (Anzahl und Art der Veranstaltungen sind abhängig von der Art der Förderung und einer ggf. wiederholten Teilnahme),
  • sorgt während der Projektlaufzeit und in den Folgejahren für die Nachhaltigkeit des kulturellen Schulentwicklungsprozesses und den Kontakt zu den anderen Projektschulen.

SCHULE:KULTUR! bietet der Schulleitung

  • Austausch mit Schulleitungen und Kulturpartner*innen aus dem Netzwerk der Programmschulen.
  • Grundlagen und Wissen über Chancen der kulturellen Schulentwicklung.
  • Kenntnisse über entscheidende Faktoren für erfolgreiche Veränderungsprozesse im System Schule
  • Wege und Möglichkeiten der Initiierung von Entwicklung
  • Zeit zur gemeinsamen Arbeit an Visionen, Zielen und Maßnahmen
  • Unterstützung durch Regional- und Landeskoordination
  • Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung interner Evaluation
  • erfolgreiche Beispiele aus Programmschulen

 

 

 

Schüler*innen aller Jahrgänge für kulturelle Aktivitäten und kreatives Schaffen zu begeistern, sind Ziele des Programms SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen. Kunst und Kultur werden durch kulturelle Schulentwicklung fest im schulischen Alltag von Kindern und Jugendlichen verankert und kulturelle Teilhabe wird dadurch aktiv gefördert.

40 Schulen und Kulturpartner*innen haben sich in der ersten Staffel als Referenzschulen und Referenz-Kulturpartner*innen qualifiziert. Nachdem weitere 15 Kooperationen in einer zweiten Staffel gemeinsam kulturelle Schulentwicklung vorangetrieben haben, startete 2020 SCHULE:KULTUR!DREI mit weiteren 17 Kooperationen, um die schulische Kulturlandschaft und die kulturelle Schullandschaft zu erweitern und Schüler*innen kulturell zu stärken.

Schule durch Kultur! Kultur durch Schule!

Dabei geht es darum, dass Kultur lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag wird und somit in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt. Weder Themen noch Sparten sind vorgeschrieben. Schulen und Kulturpartner*innen können so Gestalter ihres eigenen Entwicklungsprozesses sein. Zur langfristigen Verzahnung der beiden Systeme Kultur und Schule entwickelt jede Kooperation eine Gesamtkonzeption für die Kooperation und die gemeinsamen Aktivitäten der Kulturellen Bildung. So kann die Grundlage für einen nachhaltigen Schulentwicklungsprozess geschaffen werden, in dem Kulturelle Bildung als zentrales Prinzip wirkt. Lokale Netzwerke von Schulen und außerschulischen Partnern der Kulturellen Bildung werden außerdem durch die Zusammenarbeit initiiert, gestärkt und begleitet.

Die Förderung durch SCHULE:KULTUR! umfasst inzwischen zwei unterschiedliche Modelle: In der dreijährigen Förderung werden Kooperationen bei Ihrem Weg der kulturellen Schulentwicklung in bis zu zwei Förderlaufzeiten begleitet. In der einjährigen Förderung können einzelne Vorhaben realisiert werden, um in den Prozess der kulturellen Schulentwicklung zu starten oder dem bereits laufenden Entwicklungsprozess neue Vorhaben hinzuzufügen. 

 

Bewerben Sie sich jetzt für eine einjährige oder dreijährige Förderung im Programm SCHULE:KULTUR!

Bei Fragen rund um die Bewerbung schreiben Sie gerne eine Mail an die Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder den Landeskoordinator Schule David Borges (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).